Medientreffpunkt: Das Internet regulieren – aber ohne „Begriffs-Juristerei“
Unter der Überschrift „Wieviel Rundfunkrecht gilt im Netz?“ wurde auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland die Frage nach sinnvollen und praktikablen rechtlichen Rahmenbedingungen für das inzwischen nicht mehr ganz so neue Medium Internet aufgeworfen. Eine hochrangige Expertenrunde, bestehend aus Prof. Dr. Dieter Dörr (KEK), Dr. Hermann Eicher (SWR), Jochen Fasco (TLM), Dr. Christoph Fiedler (VDZ), Dr. Matthias Knothe (Land Schleswig-Holstein) und Lars Reckmann (Bavaria Film Interactive), versuchte zumindest das Themenfeld auszuloten und mögliche Lösungsansätze zu skizzieren und zu diskutieren. Denn eines war von vorneherein klar: Der „gordischen Internetknoten“, wie es Moderator Wilfried Kochner formulierte, würde heute nicht mehr zerschlagen werden – Stoff für eine kontroverse Diskussion gab es indes genug.
Eine der zentralen Fragen war, welche Internetformate man noch unter das Rundfunkrecht fassen, welche hingegen man schon unter dem Presserecht subsumieren müsse – denn die meisten relevanten Angebote übertragen nicht einfach nur klassische Rundfunkangebote oder aber die Standbild-Text-Kombination der Printmedien einfach ins Internet, sondern sind Hybride aus beiden Formaten. Dr. Hermann Eicher warnte vor diesem Hintergrund vor „Begriffs-Juristerei“, die versuche, ein neues Medium mit alten Begriffen zu regulieren. „Darin sind wir Deutschen leider Meister“, so Eicher.
Prof. Dr. Dieter Dörr war zwar der Auffassung, dass diese Hybride verfassungsrechtlich ganz eindeutig unter das Rundfunkrecht fallen, plädierte aber dafür, an dieser Stelle abgestuft zu regulieren und die juristischen Spielräume zu nutzen. Dr. Christoph Fiedler bezweifelte dagegen, ob man in einem zugangsoffenen und inhaltsneutralen Datentransportnetz überhaupt noch sinnvoll mit einem Rundfunkrecht operieren könne. Und Lars Reckmann befürchtete aus der Perspektive des Machers, dass „die Regulierung zur Strangulierung eines neuen Marktes wird“. Entsprechend forderte auch Jochen Fasco, den Blick neben der Regulierung auch auf die Selbstregulierung und die Vermittlung von Medienkompetenz zu richten.
Ein weiteres Problem brachte Matthias Knothe auf den Tisch: So hätten laut jüngsten Studien 90% der Angebote, die jugendliche im Internet nutzten, überhaupt nichts mit Rundfunk zu tun, müssten aber dennoch reguliert werden. Doch dass gerade im Bereich Jugendschutz und Verfolgung von Rassismus und Pornographie im Internet Handlungsbedarf besteht, darüber war sich das Podium sofort einig.
Doch neben der Debatte um eine sinnvolle Anwendung des Rundfunkrechtes auf das Internet schlich sich auch auf diesem Panel ein Thema ein, dass vielen auf den Nägeln brennt: Die Frage nach den Gatekeeper-Funktion von Suchmaschinen wie Google. Hier wurde unter anderem über die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Suchmaschine nachgedacht. Das Internet werde als meinungsbildendes Medium immer mehr an Bedeutung gewinnen, daher sei eine Konkurrenz zu Google dringend notwendig.
quelle:satnews