ZAK erteilt Zulassung von LIGA total!
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat auf Antrag der Constantin Medien GmbH dem bundesweiten Fernsehspartenprogramm LIGA total! die Zulassung nach § 20a RStV erteilt. Die Zulassung wird unter der Auflage erteilt, dass jede Veränderung des Lizenz- und Einspeisevertrages der zulassenden Landesmedienanstalt vorzulegen ist.
Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung war eine Erklärung der Deutschen Telekom AG und der Constantin Sport Medien GmbH gegenüber der ZAK, dass die wesentlichen Programmentscheidungen (vgl. §28 Abs. 2 RStV) bei der Constantin Sport Medien GmbH liegen und bleiben. Im Mittelpunkt der Lizenzentscheidung stand die Frage, ob die Constantin Sport Medien GmbH aufgrund belastbarer vertraglicher Vereinbarungen in der Lage ist, die ausschließliche Programmverantwortung auszuüben. Das ist in diesem Fall besonders wichtig, weil der Constantin Sport Medien GmbH die Senderechte auf der einen Seite von der Deutschen Telekom AG in Sublizenz eingeräumt wurden, die Ausstrahlung wiederum auf T-Home, der IP-TV-Plattform der Deutschen Telekom AG, erfolgen soll.
Ergänzend zu den vorgelegten vertraglichen Vereinbarungen lagen der Entscheidung von der ZAK geforderte Erklärungen zugrunde, nach denen alle wesentlichen Programmentscheidungen ausschließlich von der Constantin Sport Medien GmbH getroffen werden. "Mit diesen Erklärungen konnten uns die Beteiligten glaubhaft machen, dass die Programmhoheit effektiv bei der Constantin Sport Medien GmbH liegt. Die Deutsche Telekom AG kann hier keinen entscheidenden Einfluss nehmen", kommentiert der ZAK-Vorsitzende, Thomas Langheinrich die Entscheidung.
"Ohne die Erklärungen der Vertragspartner ", betont der Beauftragte der ZAK für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider, "hätte sich wegen der Staatsbeteiligung bei der Deutschen Telekom AG die Frage gestellt, ob eine Zulassung als privater Veranstalter möglich gewesen wäre." Die Entscheidung der ZAK steht unter Vorbehalt der noch ausstehenden medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK.
Die Constantin Medien GmbH hat die Übertragungsrechte an den Spielen für die kommenden vier Spielzeiten der 1. und 2. Bundesliga als Sublizenz für die Verwertung via IPTV und Mobilfunk von der Deutschen Telekom AG erworben. Die Constantin Sport Medien GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der EM.Sport GmbH, die zu hundert Prozent der Constantin Medien AG gehört.
quelle:satnews