Wegen geplatztem Kirch-Deal: DFL klagt gegen Bundeskartellamt

horaita

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Düsseldorf - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) betritt laut Ligapräsident Reinhard Rauball juristisches Neuland. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) verhandelt am 19. August über die Beschwerde der DFL gegen das Bundeskartellamt.



Die Behörde hatte dem Dachverband der 36 Proficlubs im Vorjahr das ursprünglich geplante Vermarktungsmodell der Fußball-Bundesliga in Fernsehen und Internet untersagt. Bei der mündlichen Verhandlung ist nach Angaben einer OLG-Sprecherin im Normalfall allerdings nicht mit einem Urteil zu rechnen.

Die DFL bezieht sich bei ihrem Vorgehen auf den geplatzten Drei-Milliarden-Euro-Vertrag mit der Agentur Sirius des Münchner Medienunternehmers Leo Kirch. Der Vertrag, der dem Profi-Fußball im Schnitt 500 Millionen Euro im Jahr garantiert hätte, scheiterte im Vorjahr am Einspruch des Kartellamtes. Die Wettbewerbshüter wollten die Zentralvermarktung nur dann genehmigen, wenn die Bundesliga-Zusammenfassung weiterhin im frei empfangbaren Fernsehen (Free TV) vor 20.00 Uhr zu sehen ist.

Das Kartellamt hatte allerdings lediglich mit einer Untersagung der geplanten TV-Vermarktung der Fernsehrechte gedroht und keine formelle Verfügung erlassen. Nur diese kann normalerweise vor dem OLG angefochten werden. Die Einschätzung des Kartellamtes reichte aber aus, um die DFL zu einer Neuausschreibung der TV-Rechte zu bewegen, weil sie sonst nach ihrer Ansicht einen Einnahmeausfall riskiert hätte.

Für die zentrale Rechte-Vermarktung seien "nicht akzeptable Hürden" auferlegt worden, lautet der Vorwurf der DFL an das Kartellamt. Der Dachverband hatte später neue Verträge mit TV-Anbietern abgeschlossen. Der bis 2013 laufende Kontrakt sichert der DFL durchschnittlich 412 Millionen Euro pro Spielzeit zu. (dpa)
 
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