Focus: Gerichtsbeschluss bedroht Sky-Programm

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Focus: Gerichtsbeschluss bedroht Sky-Programm
Der Pay-TV-Sender Sky sieht sich einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus mit einem gerichtlichen Beschluss konfrontiert, der ihm die Ausstrahlung vieler Thriller, Action- und Erotikstreifen vor 22 Uhr verbietet – darunter Kinohits wie „Inglorious Basterds“ und „Basic Instinct“. Wie der Focus meldet, könnte eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai sofort Filme stoppen, die ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, bis Sky seinen Jugendschutz verbessert. Bei Verstößen droht Sky ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Antragsteller der Verfügung ist laut Focus der Unternehmer Tobias Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet. Er bemängelt, Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen.
Wie der Focus weiter berichtet, ist der Beschluss noch nicht wirksam. Huch hat für die Zustellung an Sky einen Monat Zeit. Sollte er später allerdings die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind.
Auf Focus-Anfrage sagte Huch, er wolle den Sender zwingen, den Jugendschutz zu verbessern. "Unser Jugendschutzsystem erfüllt alle rechtlichen Anforderungen", heißt es dagegen bei Sky.
quelle:satnews
 
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