Rausschmiss von Prepaid-Kunden ist gängige Praxis

killien

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Deutsche Telekom

29.07.2010

Bei Prepaid-Karten gibt es weder Vertragsbindung noch Mindestumsatz - ideal für alle, die das Mobiltelefon nur selten aktiv nutzen. Allerdings drohen Mobilfunkkonzerne mit Kündigung, wenn Kunden die Karten wie vereinbart verwenden. Das zeigt das Vorgehen der Deutschen Telekom.


Laut dem Geschäftszwischenbericht für das erste Quartal 2010 hat die Deutsche Telekom 700.000 Prepaid-Kunden verloren. Damit bleiben dem Konzern noch 21,2 Millionen Prepaid-Kunden. Den Rückgang von 700.000 Kunden begründet die Deutsche Telekom mit einer "verstärkten Ausbuchung inaktiver Prepaid-Karten". Was so harmlos bürokratisch klingt, ist das Resultat davon, dass der Konzern unerwünschte Kunden unter Druck setzt.

Nach Angaben der Deutschen Telekom wurden Prepaid-Kunden mit einer Frist von 30 Tagen lediglich per SMS informiert, dass ihre SIM-Karte deaktiviert wird, wenn sie in den folgenden 30 Tagen keinen Umsatz generieren. Die Kunden mussten also - auch wenn sie dazu eigentlich keinen Anlass hatten - jemanden anrufen, eine SMS versenden oder das mobile Internet nutzen, wollten sie keine Kündigung der Prepaid-Karte riskieren.

Deutsche Telekom verlangt Guthabenaufladung

Laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein konnten die Prepaid-Kunden einer Kündigung durch die Deutsche Telekom nur entgehen, indem ein Guthaben auf die Karte geladen wird. Das belegt auch ein Golem.de vorliegender Fall, in dem eine Kündigung nur durch den Kauf eines neuen Guthabens verhindert werden konnte: "Lieber Kunde, hiermit kündigen wir mit Frist von 1 Monat Ihren Xtra Vertrag. Möchten Sie den Vertrag fortsetzen, laden Sie bitte bis dahin Ihre Xtra Card auf." Weitere Informationen enthielt die SMS nicht, nicht einmal eine Kontaktrufnummer war angegeben.

Mit dem Generieren eines Umsatzes ließ sich eine Kündigung demnach nicht abwenden. Wurde also das Kartenguthaben nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung aufgestockt, drohte die Deaktivierung der Prepaid-Karte und der Verlust der Rufnummer.

Die Deutschen Telekom bestätigt, dass sie Prepaid-Kunden mit Kündigung droht, wenn sie mindestens zwei Jahre ihr Guthaben nicht aufgeladen und drei Monate keinen Umsatz für den Netzbetreiber generiert haben. "In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom lässt sich kein Anhaltspunkt für einen solchen Schritt entdecken," erklärte Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Vorgehen des Netzbetreibers. Damit fehle dieser Friss-oder-Stirb-Ankündigung die Rechtsgrundlage, meint die Verbraucherzentrale.

Widerspruch der Kündigung nicht kostenlos möglich
Die Deutsche Telekom bestätigt, dass diese Regelung nicht in den AGB zu finden ist. Der Kunde erfährt also nichts von diesen Einschränkungen bei der Nutzung der Prepaid-Karte. Daher wird die Kündigung auch mit Artikel 13.2 der AGB begründet. Danach dürfen beide Vertragsparteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Netzbetreiber muss dazu eine Frist von einem Monat einhalten.

Angeblich nur ungenutzte Prepaid-Karten betroffen

Nach Ansicht der Deutschen Telekom sind von diesem Vorgehen nur Prepaid-Kunden betroffen, die zu einem anderen Anbieter gewechselt sind und ihre Prepaid-Karte nicht mehr nutzen. Damit werden alle Kunden abgestraft, die sich eine Prepaid-Karte vor allem zugelegt haben, um erreichbar zu sein. Denn unter anderem damit wurden diese Verträge beworben. Und wer als Kunde noch einen älteren Prepaid-Tarif hat, zahlt im Vergleich zu aktuellen Tarifen ein Vielfaches für ein Telefonat. Da ist es kaum verwunderlich, wenn eine solche Prepaid-Karte vor allem für die Erreichbarkeit verwendet wird.

"Die Ausbuchung inaktiver Prepaid-Karten ist im Mobilfunkmarkt gängige Praxis", begründet die Deutsche Telekom das Vorgehen. Denn die Verwaltung einer hohen Anzahl inaktiver Prepaid-Karten beanspruche hohe Kapazitäten, heißt es vom Netzbetreiber. Damit bleibt aber offen, warum der Kunde gezwungen wird, Guthaben aufzuladen, um eine Kündigung abzuwenden. Warum bietet der Netzbetreiber keine kundenfreundliche Möglichkeit, sich gebührenfrei gegen eine Kündigung auszusprechen?

Was passiert bei einer Kündigung mit dem Guthaben?

Wenn die Deutsche Telekom den Prepaid-Vertrag kündigt, weil der Kunde kein neues Guthaben auf die Karte geladen hat, wird das restliche Guthaben erstattet, verspricht der Netzbetreiber. Dazu muss der Kunde aber selbst aktiv werden und sich beim Kundenservice der Deutschen Telekom melden. Von sich aus behält der Konzern nicht zurückgefordertes Guthaben also einfach ein.

Quelle: golem.de
 
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