Privatsender wappnen sich für Rechtsstreit mit Kartellamt

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Die privaten Fernsehkonzerne RTL und Pro Sieben Sat 1 werden das Verbot einer werbefinanzierten Online-Videoplattform nicht widerspruchslos hinnehmen. „Eine Klage ist eine ernsthafte Option“, sagte ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland am 21. März in Köln und bestätigte Medienberichte. Auch ein Sprecher von Pro Sieben Sat 1 in München betonte: „Ein gerichtliches Vorgehen ist denkbar.“ Derzeit prüften Justiziare das 94 Seiten umfassende Begründungsschreiben des Bundeskartellamts. Es sei jedoch „schwierig nachzuvollziehen“. Die Behörde hatte die Gründung einer gemeinsamen Firma mit RTL zur Vermarktung von Online-Videos zuvor mit der Begründung untersagt, die Video-Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. In der Branche ernteten die Kartellaufseher dafür Kritik.

Kartellamt von Konzept nicht überzeugt

Die Plattform soll den kostenfreien Zugriff auf bis zu sieben Tage alte TV-Sendungen ermöglichen. Jeder deutsche Sender – auch die öffentlich-rechtlichen – könnte den Plänen zufolge seine Angebote in einen separaten Bereich stellen. Die Vermarktung von Werbespots zur Finanzierung des Angebots soll ebenfalls jeder Sender einzeln verantworten. Das Kartellamt überzeugte das Konzept dennoch nicht. Zu seiner Beurteilung zog es unter anderem die Erlöse heran, die RTL und Pro Sieben Sat 1 mit klassischer Fernsehwerbung machen. Hier haben die Sender eine Vormachtstellung. Gegen einen Vergleich mit dem Internet wehrten sich die Sender bereits im Vorfeld der Entscheidung mit dem Hinweis auf mehr als tausend Web-TV-Angebote.

Q: infosat
 
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