"FAZ": EU plant Gewährleistungsfrist von vier Jahren

horaita

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Der Fernseher macht schon nach einem Jahr Probleme, das Notebook streikt nach wenigen Monaten. Innerhalb der EU können Verbraucher in diesen Fällen bei den Händlern die Gewährleistungshaftung von zwei Jahren einfordern und auf Reparatur oder Umtausch drängen. Doch auf die Hersteller könnten schon bald wesentlich längere Haftungszeiten für fehlerhafte Produkte zukommen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet von EU-Plänen zur Verdoppelung der Gewährleistungsfrist auf vier Jahre.

Längere Haftungszeiten?

Im Rahmen der Verhandlungen um ein einheitliches EU-Verbraucherschutzrecht drängen einige Mitgliedsstaaten auf wesentlich längere Gewährleistungszeiten für bestimmte, langlebige Produkte. Frankreich fordert sogar eine Frist von bis zu zehn Jahren. Ein Kompromisspapier der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft enthält allerdings noch keine Details, für welche Produkte die längeren Fristen gelten sollen. Denkbar wären hier laut "FAZ" Haushalts- und Fernsehgeräte oder auch Autos.

Harmonisierung der EU-Verbraucherschutzrechte

Die aktuelle Rechtslage in der EU erlaubt es Mitgliedsstaaten über die zweijährige Gewährleistungsfrist hinausgehende Vorgaben zu machen. Dies wird in der Praxis auch rege genutzt, daher unterscheidet sich der Verbraucherschutz in den 27 EU-Mitgliedsstaaten zum Teil erheblich. Die EU-Kommission plant eine Harmonisierung der Verbraucherschutzrechte. Derzeit sei allerdings noch unklar, ob sich eine Mehrheit der EU-Staaten für verschärfte Gewährleistungsregeln ausspricht.

Aus Deutschland kommt prompt Kritik an den Vorschlägen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bemängelte einen immer absurderen Wettlauf der EU-Staaten um einen strikteren Verbraucherschutz. Einige Staaten wollten etwa eine Umtauschpflicht einführen. Zudem sollen Händler bis zu 24 Monate statt bislang sechs Monate den Beweis bringen müssen, dass ein Produktmangel nicht ihr Fehler ist.
 
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