EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

matz79

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Livestreams von Fernsehsendungen über das Internet dürfen nicht ohne die Zustimmung der ausstrahlenden Sender erfolgen. In einer entsprechenden Klage gegen das Unternehmen TV Catchup entschied der Europäische Gerichtshof zu Gunsten der TV-Sender.

Wie der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden hat, dürfen Fernsehsendungen nur dann per Livestream im Internet verbreitet werden, wenn die entsprechenden Sender dem ausdrücklich zugestimmt haben. Auch für den Fall, dass die Sendungen zeitgleich frei-empfänglich im TV zu sehen sind, gelte diese Regelung. Die Ausstrahlung dürfe so oder so nicht ohne die Zustimmung der Sender erfolgen.

Das Gericht entschied damit einen Fall, in dem britische TV-Sender gegen das französische Unternehmen TV Catchup Ltd klagten, weil dieses frei-empfangbare TV-Sendungen live im Internet verbreitet hatte. Demnach handle es sich bei dem Streaming übers Internet um ein "spezifisches technisches Verfahren", welches sich von der ursprünglichen Ausstrahlung der Sendungen unterscheide. Somit handle es sich um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der EU-Richtlinie über das Urheberrecht. Auch die Tatsache, dass TV Catchup sich vergewissert hatte, dass die Zuschauer der Livestreams in Großbritannien lebten und ihre Fernsehgebühr bezahlten, ändere an diesem Sachverhalt nichts.

Quelle: DF
 
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