Gefangene müssen keine Rundfunkgebühren mehr zahlen

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Gefangene müssen keine Rundfunkgebühren mehr zahlen

Die Gewinner der Rundfunkgebühren-Reform sitzen hinter Gittern: Bundesweit müssen Straf- und Untersuchungsgefangene keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Der Staatsvertrag der Bundesländer sei in diesem Punkt eindeutig, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage. "Hafträume gelten nicht als Wohnräume."

Bislang hatten sich viele Gefangene ohnehin mangels ausreichenden Einkommens von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. Für diese Gefangenen entfällt nun der bürokratische Aufwand der Gebührenbefreiung.

Einen echten finanziellen Vorteil haben Gefangene im offenen Vollzug, die weiterhin über ein Einkommen verfügen: Sie brauchen keine Gebühren mehr zahlen. Ausgenommen seien allerdings Gefangene, die während ihrer Haftdauer weiterhin eine Wohnung unterhalten.

Die Rundfunkgebühr ist in Deutschland mit Jahresbeginn von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe umgestellt worden. Jeder Haushalt muss den monatlichen Regelbetrag von 17,98 Euro bezahlen. Es spielt keine Rolle mehr, ob dort Radio- oder Fernsehgeräte stehen.

Quelle: digitalfernsehen
 
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