2014: Neue Regelungen für Stromverbrauch und Elektroschrott

barns

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Das neue Jahr bringt wieder viele neue Regelungen mit sich. Unter anderem müssen ab 2014 in den Bereichen Stromverbrauch und Elektroschrott neue Richtlinien beachtet werden.

Auch 2014 wird es wieder viele Neuerungen geben. Eine davon betrifft die Nachweispflicht für Elektroschrott. So müssen sich Hersteller und Importeure von LED-Lampen ab Januar bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung ear) registrieren und berichten, welche Anzahl von Lampen sie in Umlauf gebracht haben. Betroffen von der Registrierungspflicht sind alle LED-Lampen. Registrierung und Entsorgung sind mit der Einführung kostenpflichtig. Der Verkauf von LED-Lampen ist ab 2014 ohne gültige Registrierung nicht erlaubt und soll mit empfindlichen Strafen geahndet werden.


Eine weitere Neuerung wird es im Juli 2014 im Bereich Stromverbrauch geben. Mit dem Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung wird in der zweiten Jahreshälfte erstmals der Stromverbrauch von Computern und Servern geregelt. Geräte, die den neuen Normen nicht mehr entsprechen, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden. Ziel der neuen Richtlinien soll es sein, nationale und europäische Klimaschutzziele zu erreichen. Eine EU-Studie schätzt das Einsparpotential bis zum Jahr 2020 auf 12,5 Terawatt-Stunden pro Jahr. Das entspricht ungefähr dem Energieverbrauch von Litauen.
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